Diabetiker:in mit Verordnung
Wenn Sie als Diabetiker:in unter einem diabetischen Fusssyndrom (DFS) leiden und eine Verordnung haben, können Sie eine bestimmte Anzahl Behandlungen (je nach Diagnose) pro Jahr über die Grundversicherung abrechnen.
Die entsprechende Verordnung muss von Ihrem Arzt vollständig ausgefüllt werden.
Sie müssen diese bei der ersten Behandlung mitbringen.
Wenn die Verordnung am Behandlungstag nicht korrekt ausgefüllt oder nicht vorhanden ist, bin ich gezwungen, die Behandlung direkt einzukassieren.
WICHTIG für eine korrekt ausgefüllte Verordnung
Mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung ist es für mich möglich eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen zu tätigen.
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ROT Ihre Personalien müssen ausgefüllt sein.
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Blau Diagnose A, B oder C muss vom Arzt/der Ärztin angekreuzt werden.
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Grün Die Verordnung muss für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt werden.
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Gelb Bei der Unterschrift und des Stempels des Arztes/der Ärztin muss die ZSR-Nr. und die GLN aufgeführt sein.